Lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (EU-Verordnung 178/2002) und in anderen Branchen
Seit 2005 (EU-Verordnung 178/2002) müssen Lebensmittelhersteller und -verarbeiter im Produktionsprozess lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten. von Lebensmittel in Kraft getreten. Aus welcher Charge Rohmaterial wurde(n) welche Charge(n) Endprodukte hergestellt?
In der automatisierten Produktion stellt dies längst kein Problem mehr dar: Unser FAS als Leitsystem dokumentiert sämtliche Vorgänge, Buchungen, Rückmeldungen. Die Chargenverwaltung im FAS Lagermodul unterscheidet beispielsweise auch nach Lagerart (Tank, Container), ob Chargen gemischt wurden oder getrennt gehalten werden. Über das FAS Reporting sind für beliebige Zeiträume, Produkte oder Chargen die gesammelten Daten abzurufen. Ein- und Ausbuchen ist z. B. über Barcode-Scanner möglich, ebenso wie die Kopplung mit den Lieferantendaten im ERP-System.
Der FAS ist keine Branchenlösung für die Lebensmittelindustrie, sondern kann in allen Branchen eingesetzt werden und natürlich auch überall die Rückverfolgung sicherstellen.
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